FAQ
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In erster Linie benötigt man eine Verordnung vom Hausarzt oder Facharzt für Orthopädie/Unfallchirurgie. Auf dieser sollte stehen:
10x Ergotherapie ODER Physiotherapie á 60 min (je nachdem, ob man bei einer unserer Ergo- oder Physiotherapeutinnen eingeteilt ist)
Die Verordnung kann bis zur zweiten Einheit nachgereicht werden.
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Nein. Handtherapeut*innen können Ergo- oder Physiotherapeut*innen sein. Es ist nur wichtig die korrekte Verordnung dafür zu haben. Verordnungen können vom Hausarzt jederzeit umgeschrieben werden.
Wichtig ist, dass Ihre Hand in guten Händen ist!
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Die Bezahlung findet direkt bei dem/der zuständigen Behandler*in statt. Sie können in den meisten fällen bar oder mit Bankomat zahlen, teilweise aber auch mit Überweisung. Bitte erfragen Sie dies bei der Erstkontaktaufnahme.
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Teilweise!
In der Handwerkerei arbeiten ausschließlich Wahltherapeutinnen. Das heißt, Sie können die Kosten nach vorheriger Bezahlung bei der Krankenkasse einreichen und erhalten eine Teilrückerstattung.
Sollten Sie eine Zusatzversicherung mit einem ambulanten Tarif haben, erhalten Sie im Normalfall 100% zurück.
Wichtig: Die Honorarnoten müssen immer gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung eingereicht werden!
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Nein. Dr. Porta ist Privatarzt, weshalb Sie kaum etwas rückerstattet bekommen.
Sollten Sie eine Zusatzversicherung mit einem ambulanten Tarif haben, erhalten Sie wahrscheinlich Geld zurück. Bitte klären Sie das direkt mit Ihrer Versicherung.
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Nein. Die psychosoziale Beratung ist eine Privatleistung.
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Bitte bringen Sie die Verordnung und wenn vorhanden, alle Befunde mit.
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Ja!
Wenn Sie zu einem Termin nicht erscheinen können ist das kein Problem. Bitte sagen Sie Ihrer Therapeutin spätestens 24h vorher ab. Ansonsten wird der Termin verrechnet.